Garantieverlängerung

  1. Der Kunde, der Verbraucher ist, kann bei dem Kauf von ausgewählten Produkten eine zusätzliche Garantie käuflich erwerben.
  2. Garantiegeber ist die Begadi GmbH, vertr. durch ihre Geschäftsführer Benjamin Digeser und Gabriel Digeser, Dietingerstr. 23, 78661 Böhringen. Die Garantie gilt nur für in Deutschland erworbene und sich in Deutschland befindliche Waren.
  3. Die Garantie beginnt mit Vertragsschluss und steht unter der auflösenden Bedingung der vollständigen und fristgerechten Zahlung durch den Kunden. Die Garantiedauer ergibt sich aus dem von dem Kunden gewählten Paket.
  4. Die Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler. Der Garantiegeber wird bei Vorliegen eine solchen Mangels nach seiner Wahl reparieren oder eine neue Ware liefern. Nicht umfasst sind Mängel, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen oder von einem Dritten verursacht worden sind. 
  5. Der Kunde hat einen Mangel während der Garantiezeit unverzüglich anzuzeigen. Garantieansprüche verjähren 6 Monate nach Schadensfall.
  6. Die Garantie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden nicht ein.