Rückgabe von Batterien und Akkus

Durch das Batteriegesetz (BattG) wird das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkus geregelt.

Sie müssen Folgendes beachten:
Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Verbraucher gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Rückgabe an eine Rückgabestelle zu entfernen. Wenn die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zweck der Wiederverwendung von anderen Altgeräten getrennt werden, ist dies hinfällig.


Entsorgung verbrauchter Batterien und Akkus:
Diese müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. Sammelstellen der GRS (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) abgegeben werden. Sie kÖnnen Batterien und Akkus überall, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos wieder zurückgeben - unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ.
Wenn Sie die Stecker der AS Akkus entfernen, kleben Sie bitte vor der Abgabe die Enden ab, damit keine Kurzschlüsse entstehen können.


Entsorgung verbrauchter Batterien und Akkus:
Die Firma Begadi ist zur Rücknahme von Batterien und Akkus bei einem Rücknahmesystem angemeldet. Unsere Vertragsnummer bei GRS lautet: 14121700
Batterien, die Schadstoffe enthalten können, sind mit diesem Symbol (die durchgekreuzte Mülltonne) gekennzeichnet. Unter diesem Symbol befindet sich in der Regel die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung im Hausmüll ist nicht gestattet!